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DPD Shop - Farben Wiegand

 

Verpackungstipps / Paket-Knigge

Wir sorgen dafür, dass Ihre Waren zuverlässig und zügig ihre Empfänger erreichen. Alles, was Sie im Vorfeld beachten sollten, ist schnell erklärt und fix erledigt.

1. Empfänger- und Absenderangaben auf Sendungen

Jede zur Beförderung übergebene Sendung bedarf einer vollständigen Empfänger- und Absenderangabe. Die Anschrift muss so genau und deutlich sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen befördert und ausgeliefert werden kann. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen.

Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z.B. alte Adressendaten, zu entfernen oder zu überkleben. Achten Sie insbesondere  darauf, dass der DPD Paketschein nicht von Verpackungsschnüren oder Markierungen verdeckt wird. Der Paketschein muss auf der größten Fläche des  Paketes angebracht werden; dies erledigen wir in unserem DPD-Paket-Shop, nachdem die letzten Daten von uns eingetragen wurden. Bringen Sie immer den  DPD-Paket-Aufkleber komplett mit beiden Durchschlägen mit!!

Die Empfängeradresse muss von oben nach unten geordnet

  • den Namen des Empfängers (ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung)

  • Straße und Hausnummer; soweit vorhanden zuzüglich Nummer des Stockwerks, Wohnungsnummer und Telefonnummer,

  • bei Firmen die Abteilungsbezeichnung und

  • Länderkürzel, Postleitzahl, Bestimmungsort enthalten.

  • Postfachadressen sind nicht zulässig!

 

Kennzeichnung der Auslandspakete mit einem zusätzlichen Exportaufkleber, dies erledigen wir in unserem DPD-Paket-Shop

Die Absenderadresse ist vollständig anzugeben.
 

2. Verpackungsbedingungen für Pakete

Grundsätzliches

Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.

Die Art und Weise der Verpackung muss stets abhängig vom Versandgut, dessen Gewicht und Belastbarkeit gewählt werden!

Sichere Verpackung - Außenverpackung

Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Eine gute Außenverpackung besteht aus einem Karton aus hochwertiger und nässeresistenter, mindestens zweiwelliger (bei schweren Transportgütern dreiwelliger) Wellpappe. Diese muss äußerst belastbar sein und insbesondere einen umfassenden Ecken-, Flächen- und Kantenschutz gewährleisten. Gebrauchte Kartons sollten daher nicht verwendet werden, weil sie in den meisten Fällen bereits Verschleißspuren aufweisen und hierdurch nicht mehr die Stabilität einer neuen Kartonage bieten können.

Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.

Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt und somit für den Einzelversand nicht geeignet. Es sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen als Transportverpackung zwingend erforderlich.

Innenverpackung

Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern.

Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhalts im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Innenverpackung muss die Ware gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z.B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse) sicher schützen.

Verschlussmittel

Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien zu verwenden, z.B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff- Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss sein. Vermeiden Sie Schnüre!!

Sonstiges

Bitte benutzen Sie beim Versand von Kanistern und Eimern ausschließlich PTZ-geprüfte Verpackungen und bei Glasflaschen eine PTZ-geprüfte Innen- und Außenverpackung.

Bitte beachten Sie, dass Verpackungen oder Verschlüsse keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende

Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.

Für Bündel gilt:

  • Reißfestigkeit der Umfassung

  • Unterbindung gegenseitigen Verschiebens

  • Stabilität des Bündels als fester Körper

  • Adresse / Paketnummer auf allen Packstücken

  • Glatte Anbringung und Lesbarkeit von Paketscheinen am Packstück

  • Entspricht die Bündelung nicht den Richtlinien, so wird bei einem Teilverlust nur für den Teil des Bündels gehaftet, auf dem der Paketschein angebracht ist.

 

3. Höchstmaße

Für einen optimalen Transport Ihres Pakets innerhalb des DPD Systems ist die Berücksichtigung einiger Limits notwendig:

Höchstgewicht: 31,5 kg

Gurtmaß: maximal 3 m (Umfang plus längste Seite)

Längste Seite: maximal 1,75 m

 

Hinweis: Alle Pakete, die vorstehend genannte Maße überschreiten, können über die Versandart Sonderservice / Express verschickt werden.

4. Vom Versand ausgeschlossen

  • Güter von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände

  • Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz

  • Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere sowie sonstige geldwerte Güter (z. B. Kredit-, Scheck- und Telefonkarten)

  • Pakete mit leicht verderblichen Gütern, lebende oder tote Tiere, medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut, medizinische Abfälle, menschliche Überreste, Körperteile oder Organe

  • Gefahrgut

  • Pakete, deren Inhalte Nachteile für andere Güter oder Personen zur Folge haben können und die geeignet sind Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen

  • Gutscheine und Eintrittskarten, Pelze, Teppiche, Uhren, sonstige Schmuckgegenstände sowie Lederwaren mit einem Wert von mehr als 520,-- € pro Stück

  • Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt

Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alleDPD Shop - Farben Wiegand unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von ausgeschlossenen Gütern entstehen.


Farben Wiegand, Worms Binger Str. 28
67549 Worms

Telefon: 0 62 41 - 59 18 58
Telefax: 0 62 41 - 5 63 23
Handy: 
0179 433 95 20
e-Mail: 
ServiceZentrale@t-online.de

 

     
 

Wir freuen uns auf Sie. Unser Paket-Service bietet Ihnen eine Fülle an Service-Leistungen rund um den Versandhandel.

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