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Verpackungstipps / Paket-Knigge Wir sorgen dafür, dass Ihre Waren zuverlässig und zügig ihre
Empfänger erreichen. Alles, was Sie im Vorfeld beachten sollten,
ist schnell erklärt und fix erledigt. 1. Empfänger- und Absenderangaben auf Sendungen Jede zur Beförderung übergebene Sendung bedarf einer
vollständigen Empfänger- und Absenderangabe. Die Anschrift muss so
genau und deutlich sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen befördert
und ausgeliefert werden kann. Sie darf keine Zusätze
enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der Sendung
erschweren oder unmöglich machen. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen
Angaben, z.B. alte Adressendaten, zu entfernen oder zu überkleben. Achten Sie
insbesondere darauf, dass der DPD Paketschein nicht
von Verpackungsschnüren oder Markierungen verdeckt wird. Der Paketschein
muss auf der größten Fläche des Paketes
angebracht werden; dies erledigen wir in unserem DPD-Paket-Shop, nachdem die
letzten Daten von uns eingetragen wurden. Bringen Sie immer den DPD-Paket-Aufkleber
komplett mit beiden Durchschlägen mit!! Die Empfängeradresse muss von oben nach unten geordnet den Namen des Empfängers (ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung) Straße und Hausnummer; soweit vorhanden zuzüglich Nummer des
Stockwerks, Wohnungsnummer und Telefonnummer, bei Firmen die Abteilungsbezeichnung und Länderkürzel, Postleitzahl, Bestimmungsort enthalten. Postfachadressen sind nicht zulässig! Kennzeichnung der Auslandspakete mit einem zusätzlichen
Exportaufkleber, dies erledigen wir in unserem DPD-Paket-Shop Die Absenderadresse ist vollständig anzugeben. 2. Verpackungsbedingungen für Pakete Grundsätzliches Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der
Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine
Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor
Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung
gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete
Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss. Die Art und Weise der Verpackung muss stets abhängig vom
Versandgut, dessen Gewicht und Belastbarkeit gewählt
werden! Sichere Verpackung - Außenverpackung Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen
sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen,
keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Eine
gute Außenverpackung besteht aus einem Karton aus
hochwertiger und nässeresistenter, mindestens zweiwelliger (bei schweren
Transportgütern dreiwelliger) Wellpappe. Diese muss
äußerst belastbar sein und insbesondere einen umfassenden Ecken-, Flächen- und
Kantenschutz gewährleisten. Gebrauchte Kartons sollten
daher nicht verwendet werden, weil sie in den meisten Fällen bereits
Verschleißspuren aufweisen und hierdurch nicht mehr die
Stabilität einer neuen Kartonage bieten können. Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und
druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um
Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile
zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert
des Gutes zulassen. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den
palettierten Versand ausgelegt und somit für den Einzelversand
nicht geeignet. Es sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen als
Transportverpackung zwingend erforderlich. Innenverpackung Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur
Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander
allseitig polstern. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und
durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen
Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt
sein um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten
des jeweiligen Inhalts im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Innenverpackung
muss die Ware gegen Beanspruchungen, denen sie
normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z.B. durch Druck, Stoß, Fall,
Vibration oder Temperatureinflüsse) sicher schützen. Verschlussmittel Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien
zu verwenden, z.B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-
Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder. Je schwerer eine Sendung ist,
desto widerstandsfähiger muss der Verschluss sein.
Vermeiden Sie Schnüre!! Sonstiges Bitte benutzen Sie beim Versand von Kanistern und
Eimern ausschließlich PTZ-geprüfte Verpackungen und bei Glasflaschen
eine PTZ-geprüfte Innen- und Außenverpackung. Bitte beachten Sie, dass Verpackungen oder Verschlüsse keine
scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die
Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen. Für Bündel gilt: Reißfestigkeit der Umfassung Unterbindung gegenseitigen Verschiebens Stabilität des Bündels als fester Körper Adresse / Paketnummer auf allen Packstücken Glatte Anbringung und Lesbarkeit von Paketscheinen am
Packstück Entspricht die Bündelung nicht den Richtlinien, so wird bei
einem Teilverlust nur für den Teil des Bündels gehaftet, auf dem der
Paketschein angebracht ist. 3. Höchstmaße Für einen optimalen Transport Ihres Pakets innerhalb des DPD
Systems ist die Berücksichtigung einiger Limits notwendig: Höchstgewicht: 31,5 kg Gurtmaß: maximal 3 m (Umfang plus längste Seite) Längste Seite: maximal 1,75 m
Hinweis: Alle Pakete, die vorstehend genannte Maße
überschreiten, können über die Versandart Sonderservice / Express
verschickt werden. 4. Vom Versand ausgeschlossen Güter von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter
Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten,
Kunstgegenstände Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere sowie sonstige
geldwerte Güter (z. B. Kredit-, Scheck- und Telefonkarten) Pakete mit leicht verderblichen Gütern, lebende oder tote
Tiere, medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut,
medizinische Abfälle, menschliche Überreste, Körperteile oder Organe Gefahrgut Pakete, deren Inhalte Nachteile für andere Güter oder Personen
zur Folge haben können und die geeignet sind Personen
zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen Gutscheine und Eintrittskarten, Pelze, Teppiche, Uhren,
sonstige Schmuckgegenstände sowie Lederwaren mit einem Wert
von mehr als 520,-- € pro Stück Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen
gesetzliche Bestimmungen verstößt Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten
Fällen für alle
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Wir freuen uns auf Sie. Unser Paket-Service bietet Ihnen eine Fülle an Service-Leistungen rund um den Versandhandel.
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